KONTAKT / IMPRESSUM
Rainer Wimmer
c/o Ray Woods
Tel: 08703 / 938857
Handy: 0179 / 1448206
Email: info@ray-woods.de
Steuernummer: 132/288/61078
AGB
§ 1. Allgemeines
Auf alle geschlossene Verträge/Auftragsbestätigungen/ Buchungensbestätigungen zwischen Ray Woods (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber), finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.
§ 2. Angebote / Verträge / Buchungen
Meine Angebote sind freibleibend & haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Vertrag oder eine Buchung kommt zustande durch Annahme eines Angebotes in schriftlicher Form. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden. Buchungen über Soziale Netzwerke und Messenger Dienste werden als Bestätigung in schriftlicher Form angesehen.
§ 3. Rücktritt vom Vertrag / Auftragsstornierung
Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrag durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet:
Rücktritt / Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
30% der vereinbarten Gage
Rücktritt / Stornierung bis 20 Tage vor der Veranstaltung:
50% der vereinbarten Gage
Rücktritt / Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung:
100 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen:
Sollte Ray Woods durch Absage einer Veranstaltung durch den Auftraggeber/Kunden zu einem anderen Auftrag/Termin kommen/vereinbaren, dann werden in diesem Falle die Stornokosten gesondert geregelt.
Rücktritt Ray Woods vom Vertrag:
Kommt Ray Woods infolge einer Krankheit etc. seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, so hat Ray Woods dem Auftraggeber ein schriftliches ärztliches Attest zu übersenden/vorzulegen. Ray Woods behält sich das Recht vor, in Folge von technischen Ausfällen, Krankheit, Unfall oder bei höherer Gewalt ohne Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe/Regress durch den Auftraggeber vom Vertrag zurück zu treten.
Bei einem Rücktritt wird durch Ray Woods ein gleichwertiger Ersatz zu den gleichen Konditionen wie vereinbart wurde gestellt.
§ 4 Preise / Zahlungen / Gage
Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, in der Regel handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit von 19%) , Sollte der Endpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sein, so wird in schriftlicher Form darauf hingewiesen.
Zahlungen/Gagen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an Ray Woods, oder dessen Begleitung Sandra Wimmer, unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu leisten. Zahlungen /Gagen sind direkt vor, während oder nach der Veranstaltung in bar und in Euro der vereinbarten Höhe zu leisten. Zahlungen in Form einer Überweisung durch den Auftraggeber ist möglich, sowie die vereinbarte Gage auf dem Konto von Ray Woods vor oder unmittelbar nach der Veranstaltung gutgeschrieben wird.
§ 5 GEMA / Lizenzgebühren
Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter /Auftraggeber verantwortlich.
§ 6 Haftung
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch Ray Woods verursacht wurde.
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von Ray Woods die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden.
Kann Ray Woods die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorgesehenen Umständen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall / Stromschwankungen beim Veranstalter/Auftraggeber usw. nicht erbringen, so hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, sowie hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung/Gage und keinen Anspruch Schadensersatz.
§ 7 Leistungserbringung durch Ray Woods
Die gesamte Leistungserbringung durch Ray Woods umfasst die Anlieferung und den Aufbau des vereinbarten/gebuchten Equipment, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Abtransport des Equipment. Der Aufbau und Abtransport findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt.
Solle der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.
§ 8 Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand
Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ray Woods nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand. Mit der Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail, geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftragnehmer einen rechtsverbindlichen Vertag mit dem Auftragnehmer ein. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Landshut.
§ 9 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
9.2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
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